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Selbstständiger Taucher

Die zweite Stufe der Tauchausbildung soll den Tauchschüler befähigen, eigenständig Tauchgänge mit anderen Tauchern dieser Ausbildungsstufe durchführen zu können. Allerdings unterliegt man als selbstständiger Taucher auch Einschränkungen, sofern nicht eine entsprechende Zusatzausbildung vorliegt oder man von einem Tauchgruppenleiter begleitet wird:

  • empfohlene maximale Tiefe ist 20 m (bei Tauchgängen mit anderen selbstständigen Tauchern)
  • keine Dekotauchgänge
  • es muss Oberflächenunterstützung vorhanden sein
  • die Bedingungen müssen genauso gut oder besser als bei der Ausbildung sein

Sollten die Bedingungen von den bisherigen Erfahrungen der selbstständigen Taucher abweichen, benötigen sie eine entsprechende Einweisung durch einen Tauchgruppenleiter.

Theorie

Die theoretische Unterweisung vertieft die in der Ausbildung zum beaufsichtigten Taucher angerissenen Themengebiete. Unter der Rubrik "Ausrüstungsgegenstände" findet sich auch "erste Hilfe und Sauerstoffversorgungs-Einrichtungen", unter Physik sollen Schall, Licht, Auftrieb, Druck-/Gasgesetze und Temperatur behandelt werden. Zwar sollen selbstständige Taucher keine Dekotauchgänge durchführen, aber in der theoretischen Einweisung für die Handhabung von Tabellen und Tauchcomputern wird auch gefordert, dass sie die "Fähigkeit, erforderliche Dekompressionsstops zu bestimmen" erlernen müssen.

Die anderen großen Themen der Theorie sind Tauchgangsplanung und Tauchumgebung, einschließlich Umweltschutz und Medizin. Im Bereich Medizin liegt der Schwerpunkt hauptsächlich auf den Auswirkungen des Drucks, aber auch auf anderen Gefahren (Überanstrengung, Hyperventilation, etc.). Ein weiterer Punkt der Medizin ist die Erste Hilfe bei Tauchunfällen, die sich hier auf Herz-Lungen-Wiederbelebung und Verabreichung von normobarem Sauerstoff bezieht. Der Punkt "Psychologische Probleme" beinhaltet die Themen Stress, Panik und Selbstüberschätzung.

Praxis

Auch beim selbstständigen Taucher wird Wert darauf gelegt, dass die praktische Ausbildung erst einmal im begrenzten Gewässer erfolgt, ehe die Schüler die Übungen und gelernten Fähigkeiten im Freiwasser anwenden. Im begrenzten Gewässer soll die Vertrautheit mit dem Gerät erweitert werden, Techniken des Ab- und Auftauchens sowie der Tarierung erlernt werden, aber auch Übungen zur Problemlösung unter Wasser gemacht werden, vom Wiedererlangen des Atemreglers bis zu Methoden, wie man im Falle von eigenem Luftverlust oder dem des Partners sicher an die Oberfläche gelangt.

Die zu vermittelnden Fähigkeiten im Freiwasser entsprechen fast vollständig denen des begrenzten Gewässers, es kommt jedoch noch der Punkt "einfache Unterwasser-Navigation" hinzu.

Schnorchelkenntnisse sind auch beim selbstständigen Tauchernicht wirklich Bestandteil. Die Tauchschüler müssen lediglich 50 m schwimmen (also ohne ABC-Ausrüstung), 10 Minuten schwimmen oder sich treiben lassen und mit kompletter Ausrüstung 50m zum Ausstiegspunkt zurück schnorcheln.

Die Rahmenbedingungen legen wieder sehr genau den Ablauf eines Freiwassertauchgangs fest, die Pflichten des Tauchlehrers, die Art des Gewässers und die maximale Anzahl (drei) der Freiwassertauchgänge pro Tag. Um als selbstständiger Taucher zertifiziert zu werden, sind mindestens "vier qualifizierende Freigewässer-Tauchgänge" mit eine Mindestlänge von je 15 Minuten erforderlich.

Die EU-Normen im Überblick - die Kapitel:

Einleitung
Beaufsichtigter Taucher
Selbstständiger Taucher
Tauchgruppenleiter


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