Beaufsichtigter TaucherBei der Einstiegszertifizierung handelt es sich, wie der Name schon andeutet, nicht um eine Brevetierung, die Taucher befähigt, eigenständig zusammen tauchen zu gehen. Als beaufsichtigter Taucher ist man nur berechtigt, unter der Führung eines (mindestens) Tauchgruppenleiters in genau umrissenen Umständen im Freiwasser zu tauchen. Dabei werden folgende Einschränkungen genannt:
Die beaufsichtigten Taucher dürfen unter Aufsicht von Tauchgruppenleitern Erfahrungen sammeln, aber nur mit Tauchausbildern Tauchgänge unternehmen, die über die oben genannten Parameter hinausgehen. TheorieDie theoretische Unterweisung ist relativ rudimentär - ein reiner Einstieg in die Materie. Bei der Ausrüstung müssen die Schüler die entsprechenden Kenntnisse über deren praktische Anwendung erwerben. Im Bereich Physik geht es lediglich um die Auswirkungen des Drucks und das archimedische Prinzip. Der medizinische Bereich beschränkt sich auf die Auswirkungen des Drucks sowie die Auswirkungen von Stress, Temperatur und Drogen auf den Tauchschüler. Den Abschluss findet die Theorie in den beiden Bereichen Tauchumgebung und Notfallmanagement - hier aber nur der Verlust des Tauchpartners. PraxisDie praktische Unterweisung unterscheidet stark zwischen begrenztem Gewässer und Freiwasser. Es ist vorgeschrieben, dass die entsprechenden Fähigkeiten erst im begrenzten Gewässer beherrscht werden müssen, ehe man ins Freiwasser geht. Ansonsten beinhaltet die praktische Ausbildung alles, um erste Flossenschläge unter Wasser machen zu können, inklusive "Agieren als Empfänger einer alternativen Luftversorgung". Genau festgelegt wird in dieser Norm auch der Ablauf eines Freiwassertauchgangs von der Vorbesprechung bis hin zur Dokumentation des Tauchgangs. Schnorchelkenntnisse sind nicht Bestandteil dieser Euronorm. Die Tauchschüler müssen lediglich durch Schwimmen (also ohne ABC-Ausrüstung) einer Strecke von 50 m sowie 5 Minuten schwimmen oder treiben lassen zeigen, dass sie ohne mechanische Unterstützung nicht sofort untergehen und ertrinken. Die restlichen Rahmenbedingungen der praktischen Ausbildung legen die Anwesenheit eines Ausbilders und dessen Verantwortungs- und Handlungsbereich fest. Die Norm schließt mit einer Definierung der Bewertung des theoretischen Wissens und der taucherischen Fähigkeiten. Dabei wird festgelegt, dass der Tauchschüler zwei qualifizierende Freigewässer-Tauchgänge mit einem Ausbilder zum Erreichen dieser Zertifizierung machen muss. Die EU-Normen im Überblick - die Kapitel:Einleitung |
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