Die Euronormen 14153-1/2/3Mindestanforderungen an die Ausbildung von Freizeit-GerätetauchernSeit einiger Zeit wird immer wieder von einer europaweiten Angleichung der Tauchausbildung gesprochen. Immer wieder werden in den Diskussionsforen Fragen gestellt, denn nur wenige wissen Genaueres über die neue Euronorm zur Ausbildung für Gerätetaucher. In dieser Ausgabe des Magazins wird ein kurzer Überblick ÜberblickDie Europanorm diente der europaweiten Vereinheitlichung der Tauchausbildung. Dabei handelt es sich um den kleinsten gemeinsamen Nenner. Wie die Überschrift verdeutlicht, handelt es sich also um ‚Mindestanforderungen'. Für die Umsetzung bedeutet dies, dass die Verbände, die sich entschließen, nach dieser Norm Taucher auszubilden, die Inhalte der Norm erfüllen müssen, es ihnen aber frei steht, mehr zu machen/fordern, als in der Norm vorgeschrieben ist. Es bedeutet aber auch, dass ein Taucher der nach dieser Norm brevetiert ist, eine entsprechende Mindestausbildung hinter sich gebracht hat - egal bei welcher Organisation die Ausbildung geschah. Die in der Norm vorgestellten Ausbildungsinhalte stellen kein eigenständiges Ausbildungsprogramm dar. Die Inhalte müssen in bestehende Programme integriert werden, bzw. müssen zu neuen Programmen gemacht werden. Dabei richtet sich die Norm ausdrücklich sowohl an Tauchsportverbände als auch an kommerzielle Tauchausbildungsorganisationen. Es ist nicht vorgesehen, mit der Euronorm eine Vereinsausbildung der kommerziellen Ausbildung (oder umgekehrt) vorzuziehen. Die Norm ist in drei Teile gegliedert, die insgesamt einer dreistufigen Ausbildung entsprechen:
Allen drei Ausführungen vorangestellt ist eine Erläuterung des Anwendungsbereichs, eine Einbettung in andere Euronormen (z.B. die EN 250 für Atemgeräte) und eine genau Spezifizierung von Benennungen und Definitionen. Dabei werden Begriffe wie "Tauchausbilder" und "begrenztes Gewässer" genau festgesetzt. Interessant ist hierbei die Definition des Atemgases: "Gemisch aus Sauerstoff und Stickstoff mit mindestens 20% Sauerstoffanteil"1. Interessant ist diese Auslegung nicht wegen des Ausschlusses anderer Gasmischungen, wie Trimix (schließlich behandeln die Normen die Ausbildung von Freizeittauchern), sondern dass nicht von Pressluft geredet wird, also laut der Norm eine Anfängerausbildung mit Nitrox zulässig wäre. Ein Blick in die Zukunft? Dass die Verfasser der Norm durchaus ein weiteres Spektrum an Ausrüstungsszenarien im Blick hatten, zeigt sich auch in der Definition der Tauchausrüstung. Hier wird bei der Benennung der alternativen Atemgasversorgung darauf hingewiesen, dass es sich dabei um ein einfaches "Oktopussystem bis hin zum doppelten Atemsystem mit getrennter Atemgasversorgung" handeln kann. Bei den gesundheitlichen Voraussetzungen fällt auf, dass nicht prinzipiell ein tauchsportliches Attest gefordert wird. Es wird nur gefordert, dass der Gesundheitszustand des Tauchschülers entweder durch eine medizinische Untersuchung oder einen Fragebogen überprüft wird. Die EU-Normen im Überblick - die Kapitel:Einleitung 1 alle direkten Zitate entstammen den deutschsprachigen Entwürfen der jeweiligen Normen 14153-1/2/3 |
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